„Endlich kommt Bewegung in die Altschuldenfrage – dank der SPD“

Pressemitteilung

Auf einen Altschuldenschnitt und mehr Geld in der Kasse können die Kommunen hoffen.

Mit „großer Freude“ hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner die Nachricht aufgenommen, dass das Land Rheinland-Pfalz die Hälfte der Altschulden der hochverschuldeten Kommunen – allen voran Pirmasens und Zweibrücken – übernehmen will. Dieses Vorgehen wurde von Seiten der SPD seit langem gewünscht und geplant. „Es ist gut für die Menschen in unsrer Region, dass der Schuldenschnitt endlich konkrete Formen annimmt“, so Glöckner.

„Unsere Landesregierung ist die erste die das Altschuldenkonzept des neuen Bundeskanzlers Olaf Scholz aufnimmt und umsetzen will“, erklärt Glöckner. Bund und Land sollen dabei jeweils die Hälfte der Kosten des Altschuldenschnittes tragen. Die Idee haben die Sozialdemokraten schon seit längerem hat. Allerdings scheiterte sie bisher am Widerstand von CDU/CSU. Jetzt steht die Entschuldung neuen Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP.

Doch Glöckner warnte auch vor zu großen Optimismus, denn für den Altschuldenschnitt ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Das geht in Berlin nur mit den Stimmen von CDU und CSU.

Glöckner betonte deshalb die Verantwortung der konservativen für das Land: „Wir haben es in den Koalitionsvertrag verhandelt, Rheinland-Pfalz übernimmt seine Verantwortung. Nun liegt es einzig an der CDU/CSU im Bundestag, den Weg für den Altschuldenschnitt frei zu machen“.

Info:
Auf den Seiten 163/164 im Koalitionsvertrag steht:

Bund-Länder-Kommunalfinanzen

Wir brauchen leistungsstarke und handlungsfähige Kommunen. Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien können. Ihnen fehlt die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen. Wir wollen daher diese Kommunen von Altschulden entlasten. Dazu bedarf es einer gemeinsamen, einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der Länder, deren Kommunen von der Altschuldenproblematik betroffen sind. Die bisherigen Entschuldungsbemühungen dieser Länder sollen berücksichtigt werden. Dies kann nur in einem übergreifenden Konsens gelingen, der das Einvernehmen der Länder erfordert und einer Änderung des Grundgesetzes bedarf, für die die entsprechende Mehrheit im Deutschen Bundestag und Bundesrat nötig ist.

Die entsprechenden Gespräche mit den Ländern und den anderen Fraktionen der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag wird die Bundesregierung zeitnah im Jahre 2022 führen. Dabei soll dafür Sorge getragen werden, dass eigene Beiträge zur Entschuldung geleistet werden, eine erneute derartige Überschuldung künftig rechtssicher verhindert, die Investitionskraft gestärkt und ein enges Monitoring etabliert wird. Außerdem wollen wir dafür Sorge tragen, dass es eine Berücksichtigung der Situation der ostdeutschen Kommunen gibt, die ebenfalls durch unverschuldete Altlasten herausgefordert sind. Dabei wollen wir auch Themen wie die Situation der alten kommunalen Wohnungsgesellschaften und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) adressieren. Der Bund bekennt sich zu seiner Unterstützung kommunaler Investitionstätigkeit, u. a. im Bereich des Klimaschutzes und der Transformation. Für die zielgerichtete Unterstützung bauen wir Investitionshemmnisse bei den Förderprogrammen ab und passen die Bedingungen zur Inanspruchnahme insbesondere für steuerschwache oder überschuldete Kommunen gezielt an. Wir wollen die kommunalen Förderprogramme verbessern, indem wir sie entbürokratisieren und dort, wo möglich, sinnvoll bündeln und mit praxistauglichen Fristen versehen. Hierzu bedarf es einer engen Abstimmung zwischen Bund, Kommunen und Ländern. Es muss auf eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen den Ebenen der öffentlichen Haushalte geachtet werden. Insbesondere bei neuen Aufgaben, die der Bund auf die anderen Ebenen übertragen will, wird auf die Ausgewogenheit der Finanzierung stärker geachtet.“