Gläserne Abgeordnete

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt hingewiesen.

 

Meine Einkünfte als Abgeordnete

Die Abgeordnetenentschädigung nach § 11 Abs. 1, 3 AbgG beträgt seit Juli 2024 monatlich 11.227,20 Euro brutto und wird komplett versteuert. Das „Gehalt“ von Abgeordneten nennt man „Diät“. Ein 13. Monatsgehalt ist nicht vorgesehen.

Die aktuelle Kostenpauschale beträgt 5.051,54 Euro pro Monat. Diese Pauschale ist steuerfrei und für mandatsbezogene Mehrausgaben vorgesehen, die Abgeordnete haben, wie z.B. Miete der Berliner Wohnung, Kosten für Wahlkreisbüros (Miete, Strom, Gas, Müll, …), Porto etc.. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld).

Die Pauschale führt steuerrechtlich dazu, dass Bundestagsabgeordnete keinerlei Ausgaben (Werbungskosten, Betriebsausgaben) für die Bundestagstätigkeit steuermindernd geltend machen können.

An Sitzungstagen müssen sich die Bundestagsabgeordneten in einer Unterschriftenliste eintragen und damit ihre Anwesenheit bestätigen. Bei unentschuldigtem Fehlen werden Strafgelder abgezogen.

 

Mitarbeiterbudget

Bundestagsabgeordnete können die Arbeit nicht allein bewältigen. Ich beschäftige wissenschaftliche Mitarbeiter, Bürofachkräfte, Mitarbeitende für die Öffentlichkeitsarbeit, Bürosachbearbeiter und Praktikanten. Daher steht jedem Mitglied des Bundestages ein sogenanntes Mitarbeiterbudget zur Verfügung. Seit dem 01.03.2024 beträgt dies 25.874 Euro (Brutto/Monat). Dieses Budget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet.  Nicht verbrauchte Mittel werden nicht an mich ausgezahlt, sondern als Haushaltsausgabereste dem Bundeshaushalt zugeführt.

 

Büro- und IT-Kostenpauschale

Jedem/jeder Bundestagsabgeordneten stehen im Jahr 12.000 Euro für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, wie Bildschirme, Tastaturen, Mäuse, Handys, Internet, Telefon- sowie Kosten für Mobilfunk, Zeitungen, usw. zur Verfügung. Erstattet werden nur Ausgaben, die per Einzelnachweis der Bundestagsverwaltung vorgelegt werden. Ausgaben, die davon nicht abgedeckt sind, werden von mir privat übernommen.

 

Zusätzliche Leistungen

Als Abgeordnete bin ich sehr viel unterwegs. Dafür stehen mir zusätzliche Leistungen zur Verfügung: Inlandflüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit und BahnCard 100 der Deutschen Bahn (1. Klasse) sowie die Nutzung des Fahrtdienstes des Bundestags.

 

Krankenversicherung

Ich bin gesetzlich krankenversichert (freiwillig pflichtversichert) und erhalte dazu einen Zuschuss.

 

Sollten Sie weitergehende Informationen zum Thema wünschen, können Sie diese unter: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/mdb_diaeten nachlesen.

 

 

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