Angelika Glöckner wieder im Vorstand der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung

Pressemitteilung

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung hat bei ihrer jüngsten Sitzung, die am Montag in Paris stattfand, die Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner (SPD) erneut in den Vorstand der Versammlung gewählt. „Es freut mich, dass ich mich weiterhin auf Vorstandsebene für die Deutsch-Französische Zusammenarbeit einsetzen kann“, so Glöckner. „Gerade in unserer Grenzregion ist die Freundschaft und die alltägliche Kooperation mit Frankreich wichtig.“

Glöckner sieht die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland als wichtigen Bestandteil der Europapolitik beider Staaten, aber auch der EU insgesamt. „Es ist eine herausfordernde Zeit. Die EU muss hier besonders zusammenstehen. Ich will mich weiterhin dafür einsetzen, dass es beispielsweise in ganz Europa faire Löhbne und vergleichbare Lebensbedingungen gibt“, so Glöckner. Neben diesem großen Ziel werde sie sich auch weiterhin für gemeinsame Projekte und Zusammenarbeit in der Region einsetzen. „Wir haben Berufspendler in beide Richtungen, wir haben grenzübergreifende Kindergärten und vieles mehr. Das alles muss erhalten und weiter ausgebaut werden“, sagt die Abgeordnete abschließend. 

Info:

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) besteht aus 100 Mitgliedern, darunter 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée Nationale und tagt mindestens zwei Mal jährlich. Jeweils zum Beginn der Wahlperiode werden die Mitglieder der Versammlung und des Vorstands vom Deutschen Bundestag oder der Assemblée Nationale benannt. Die Versammlung ergänzt die deutsch-französischen Beziehungen auf parlamentarischer Ebene und wacht über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Sie begleitet die Deutsch-Französischen Ministerräte und die Arbeit des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats. Zudem formuliert die Versammlung Vorschläge zu Fragen, die die deutsch-französischen Beziehungen betreffen, mit dem Ziel, eine Konvergenz des deutschen und französischen Rechts anzustreben. Die Zusammenarbeit basiert auf dem Deutsch-Französischen Parlamentsabkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée Nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist.