Zwischen Homeoffice und der Verteidigung von Grundrechten

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Videokonferenz mit der SPD-Stadtratsfraktion Pirmasens.

Das Corona-Virus und die daraus resultierenden Beschränkungen haben uns alle in dieser Woche beeinflusst. Das gilt auch für mich und mein Team. Normalerweise nutze ich die Wochen, die ich im Wahlkreis verbringe mit Besuchen von Vereinen, Institutionen, Firmen, Schulen und vielem mehr. Zusammen mit meinem Team bespreche ich dann die kommenden Tage und Wochen. Das alles ist derzeit nicht in der gewohnten Form möglich. So haben auch mein Team und ich wieder auf Homeoffice umgestellt. Viel läuft über Telefon oder Videoschalte.

Kontakt per Telefon zu den Bürgerinnen und Bürgern

Dazu gehört auch regelmäßig die Bürgersprechstunde am Telefon. Dabei ging es immer wieder um die so genannten Novemberhilfen. Damit ist gemeint, dass Branchen, die infolge des neuen Lockdowns – wie etwa Gastronomie, Fitnessstudios oder auch Kulturschaffende und Veranstaltungsfirmen – 75 Prozent ihres Novembereinkommens aus dem Vorjahr als Corona-Hilfe bekommen können. Diese positive Botschaft konnte ich einigen Betroffenen im Rahmen meiner Telefonsprechstunde mitteilen. Dass dies möglich wurde, ist vor allem Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu verdanken, der die Hinweise von uns Parlamentariern ernst genommen und auch direkt in die Tat umgesetzt hat, um damit die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern.

Parlament nicht dauerhaft übergehen, Grundrechtseinschränkungen immer wieder überprüfen

Nächste Woche im Bundestag behandeln wir die dritte Version des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (kurz: Infektionsschutzgesetz). Hunderte von Emails und Bürgerbriefen haben mich dazu erreicht. Viele Menschen zeigen sich besorgt, dass zu stark in unsere Grundrechte eingegriffen wird. Für mich ist die weltweite Pandemie ebenfalls nach wie vor eine außergewöhnliche Situation und als Abgeordnete eines demokratisch gewählten Parlaments nehme ich die Verantwortung zum Erhalt unserer Grundrechte sehr, sehr ernst.  Ziel unseres gemeinsamen Handelns muss sein, dass es uns durch die Kontaktbeschränkungen gelingt, die Ausbreitung dieses höchst ansteckenden Virus einzudämmen, dadurch die Zahl zusätzlicher, schwerer Erkrankungen einzudämmen, so dass die verfügbaren Intensivpflege-Kapazitäten ausreichen. Dies gilt mit Blick auf die vorhandene Anzahl an Intensivpflegebetten und Beatmungsmaschinen, aber vor allem auch mit Rücksicht auf das medizinische - und Intensivpflegepersonal. In Rheinland-Pfalz wurde durch die Landesregierung seit der ersten Pandemiewelle viel zusätzliches Intensivpflegepersonal ausgebildet. Nun muss es in den Wintermonaten gelingen, dass wir mit den zusätzlich geschaffenen Möglichkeiten über die Runden kommen. Deshalb sage ich: Die beschlossenen Maßnahmen sind notwendig aber auch maßvoll und ausreichend, um dieses wichtige Ziel zu erreichen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte zudem eine Ermächtigung um dauerhaft per Verordnungen dieses Gesetz ändern zu können, wann immer es dies für notwendig erachtet. Diese höchst umstrittene Regelung hat die SPD verhindert. Liebe Leserinnen und Leser, ich bitte sie insoweit um Ihr Vertrauen, dass ich mir keine meiner Entscheidungen leicht mache und sehr sorgsam entscheide. Dies gilt auch für die gesamte SPD-Bundestagsfraktion.

Ihre

Angelika Glöckner