Europawahl: Angelika Glöckner wertet Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts positiv

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Die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Glöckner begrüßt die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wonach vollbetreute psychisch kranke oder behinderte Menschen an der Europawahl teilnehmen dürfen.

 

„Mehr als 80.000 Menschen in Deutschland dürfen bei der Europawahl im Mai erstmals ihre Stimme abgeben. Die Entscheidung Menschen mit Betreuern den Zugang zu den Wahlurnen zu geben, halte ich als längst überfälligen Schritt in eine inklusive Gesellschaft“, äußert sich die Abgeordnete zur Eilentscheidung des obersten deutschen Verfassungsgerichts.
Erst im März hat der Deutsche Bundestag das inklusive Wahlrecht beschlossen. Die Verabschiedung des Gesetzes hatte sich mehrfach, aufgrund von Unstimmigkeiten mit der CDU/CSU, verzögert. Aufgrund dieser Verzögerung war der Zugang zu Wahlen für Betreute erst nach der Europawahl vorgesehen. Begründet hat dies die Koalition mit organisatorischen Hürden die sich aufgrund der kurzen Zeit bis zur Europawahl ergeben. Durch die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können nun Betroffene ihre Aufnahme im Wählerverzeichnis beantragen, um bereits an der Europawahl teilnehmen zu können.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wonach das Wahlrecht der Betroffenen höher bewertet wird, als die Bedenken wegen organisatorischer Unwägbarkeiten wertet die Abgeordnete positiv. „Die Entscheidung der Richter in Karlsruhe trage ich als behindertenpolitische Sprecherin vollumfänglich mit. Nun gilt es anzupacken, damit alle Menschen mit Behinderungen ihr Wahlrecht vollumfänglich ausüben können“, äußert sich die behindertenpolitische Sprecherin der SPD Glöckner abschließend.

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