Bundestagsageordnete Angelika Glöckner begrüßt Klarheit beim Heizungsgesetze

Pressemitteilung

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner begrüßt die Verabschiedung des Heizungsgesetzes. „Endlich Klarheit. Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde nach intensiver Diskussion eine praktikable Lösung zum Heizungstausch entwickelt. Jetzt weiß jeder, wohin die Reise zu besserem Klimaschutz geht. Weiterhin gilt: Niemand wird überfordert und alleine gelassen“, so Glöckner. Die Abgeordnete war in den vergangenen Woche viel Unterwegs, um Aufklärung rund um dieses Gesetz zu betreiben. „Nun bin ich froh, dass es kommt und habe ihm deshalb aus Überzeugung zugestimmt“, sagt Glöckner.

„Das Gesetz zeigt konkrete Wege auf, wie wir das allgemeine Ziel zur Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudebereich in den nächsten Jahren praktisch umsetzen können. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum Umstieg auf Erneuerbare Energien und für mehr Energieeffizienz. Die Maßnahmen sind technologieoffen und gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Damit schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit für die Menschen auch in der Westpfalz“, erklärt Glöckner. „Wichtig ist dabei vor allem, dass wir den Menschen damit die Möglichkeit geben, Stück für Stück zu sehen, welche Maßnahmen für sie sinnvoll und bezahlbar sind. Auch deshalb gibt es Förderungen, damit niemand überfordert wird“, so Glöckner.

Für den allgemeinen Wohnungsbestand wirkt das Gesetz erst mit einer Wärmeplanung, die durch die Kommunen bis spätestens zum 30. Juni 2028 (für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern) bzw. Gemeindegebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 zu erstellen ist. Wer und wie zukünftig vom Heizungsgesetz betroffen ist, hängt maßgeblich von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung ab.

Glöckner betont: „Wenn man Klimaschutz ernst nimmt, muss für die Bürgerinnen und Bürger klar sein, wie der Heizungstausch funktioniert. Dabei ist wichtig, dass grundsätzlich funktionierende Heizungen weiter betrieben und Reparaturen weiterhin möglich sind. Austauschpflichten gibt es nur in wenigen Fällen und bereits nach geltendem Recht. Spätestens zum 31. Dezember 2044 endet der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizungen. Uns geht es um die Aufklärung und Zukunftssicherung: Niemand muss frieren, niemand wird alleine gelassen und niemand wird finanziell überfordert.