Bundestagsabgeordnete Glöckner (SPD) will am Solidaritätszuschlag für Besserverdienende festhalten

Veröffentlicht am 07.04.2025 in Pressemitteilung

Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner zeigt sich erleichtert, dass der Solidaritätszuschlag für Besserverdienende vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß angesehen wird, hält aber eine Überarbeitung für notwendig.

Ich freue mich, dass der Solidaritätszuschlag für Besserverdienende verfassungsgemäß ist und nicht zurückgezahlt werden muss. Das hätte ein weiteres Milliardenloch von 65 Milliarden in unseren Bundeshaushalt gerissen. Dabei macht es mir nichts aus, dass ich als Bundestagsabgeordnete weiterhin einen Zuschlag zur Steuer zahlen muss. Die Aufteilung nach Himmelsrichtungen halte ich allerdings für überholt. Strukturschwache Regionen gibt es überall in unserem Land, in Ostdeutschlang, im Ruhrgebiet oder bei uns in der Westpfalz. Daher sollte der Soli nicht nach Himmelsrichtungen verteilt werden, sondern generell zur Unterstützung der strukturschwächsten Regionen herangezogen werden. Das wird auch dem verfassungsgemäßen Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse gerecht.


Schon in früheren Jahren hat der damalige Verbandsbürgermeister und spätere Zweibrücker Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD) gegen den „Soli“ geklagt, mit der Begründung, dass dieser nicht nach Himmelsrichtungen verteilt werden soll. Die Klage blieb aber ohne Erfolg.


Glöckner sieht aber nun zu Beginn der neuen Amtszeit des Bundestags die Möglichkeit, dass der Solidaritätszuschlag für Besserverdienende erhalten bleibt, jedoch entsprechend weiterentwickelt wird. „Ich sehe darin bessere Chancen zur Förderung der Westpfalz durch den Bund,“ so die SPD-Politikerin abschließend.

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