Austausch mit dem schwedischen Sozialminister

Aktuell

Mein Einstieg in die Berliner Sitzungswoche begann am Montag mit dem schwedischen Sozialminister. Schweden hat eine Tarifbindung von 90 %. D.h. von 100 Betrieben haben 90 einen Tarifvertrag. Zum Vergleich: in Deutschland haben von 100 Betrieben nur noch knapp 50 Betriebe einen Tarifvertrag (Tendenz fallend). Das ist mit Blick auf die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte keine gute Entwicklung. Ohne gute Tarifverträge und ohne Betriebsräte, die über die Umsetzung der Tarifverträge wachen, wird es immer schwerer für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro kommt ab 1. Oktober und wird in vielen Branchen, ohne Tarifbindung für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. Aber es ist auch klar, dass wir für bessere Arbeitsbedingungen wieder deutlich höhere Tarifbindung benötigen. Deshalb werde ich mich für ein Bundestariftreuegesetz einsetzen, damit Bundesbehörden künftig nur noch an tarifgebundene Betriebe Aufträge vergeben dürfen. Weitere Themen waren unsere Rentenmodelle sowie Politik für Menschen mit Behinderungen. In diesem Jahr wird unser Ausschuss noch eine Skandinavien-Reise antreten, um diese Themen zu vertiefen.

Informationsaustausch mit der Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Vorab ist es mir ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass ich es als sehr positiv empfinde, dass wir mit Nancy Faeser eine Innenministerin haben, deren Handeln davon bestimmt ist, umzusetzen was geht und nicht was NICHT geht. Das habe ich in der Vergangenheit mit einem Innenminister Seehofer anders erlebt. Mit der Ministerin haben wir rheinland-pfälzischen SPD-Bundestagsabgeordneten über Cyberkriminalität und Hackerangriffe, über Desinformationskampagnen durch Russland auch in Deutschland gesprochen. Aufgrund zahlreicher Anfragen möchte ich hier das Thema Fluchtgeschehen etwas breiter ausführen.

Ca. 150 000 Menschen sind bisher nach Deutschland gekommen. Das ist eine Hochrechnung der Bundespolizei durch Erfassung am Bahnhof,  in den Zügen etc. Ankunftszentren sind vor allem derzeit in den Großstädten, Hamburg, Bremen, München, Berlin. Es werden aber naturgemäß noch mehr Menschen auch in den ländlichen Regionen ankommen, da die Verteilung jetzt nach dem Königsteiner Schlüssel vorgenommen wird. Die Ankommenden werden über die sogenannte Massenstromrichtlinie behandelt. Damit zieht §24 des Aufenthaltsgesetzes, wonach alle Ukrainer/innen die Möglichkeit haben, zu uns zu kommen und einen Antrag auf Asyl stellen zu können. Sobald dies geschehen ist, erhalten sie einen sogenannten Fiktionsbescheid, der ihnen ermöglicht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Kosten der Unterkunft, Regelsätze und Grundversorgung im Krankheitsfalle) sowie Leistungen nach SGB III (insb. Vermittlungsleistungen der Arbeitsagentur zur Vermittlungen in den Arbeitsmarkt, Deutschkurse) zu erhalten. Auf meine Anfrage hin, inwieweit die kommunalen Ausländerbehörden unterrichtet werden, wurde mir von der Innenministerin versichert, dass ihr Haus alle Ausländerbehörden des Landes entsprechend unterrichten wird. Dies ist deshalb wichtig, weil viele Ortsbürgermeister aus meinem Wahlkreis noch nicht alle Informationen hatten. Diese Informationslücken dürften sich damit nach und nach schließen lassen.

Treffen mit Kommunalpolitikern aus der Westpfalz

Ein weiteres Treffen hatte ich diese Woche in Berlin mit Kommunalpolitikern aus der Westpfalz zum Thema Altschulden. Ich hatte Gelegenheit mich mit Oberbürgermeister Zwick, dem früheren OB Dr. Matheis, beide aus Pirmasens, dem Bürgermeister Herr Gauf aus Zweibrücken und dem Beigeordneten Herr Kiefer aus Kaiserslautern auszutauschen. Mit ihrem Besuch im Kanzleramt können sie ihre Positionen zum Altschuldenschnitt nochmals Nachdruck verleihen. Mit Olaf Scholz haben sie als Impulsgeber dieser Idee sicherlich den richtigen Ansprechpartner. Ich habe im Gespräch auch meine Freude zum Ausdruck gebracht, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung hier bereits ein deutliches Signal gesetzt hat, dass sie ebenfalls mit einem wesentlichen Beitrag zur Entschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen beitragen wird. Ich für meinen Teil werde mich jedenfalls weiter dafür einsetzen. Obgleich ich nochmals betonen muss, dass dies nur mit einer Grundgesetzänderung einhergehen kann und wir dazu auch die Stimmen von CDU/CSU benötigen, und zwar im Bundestag wie auch im Bundesrat. Bis zuletzt haben wir im Bundestag jedenfalls die Stimmen von CDU/CSU nicht erhalten. Ich hoffe sehr mit Blick auf unsere westpfälzischen Kommunen, dass sich hier bei der Union noch etwas bewegt.

Infektionsschutzgesetz geändert

In einer namentlichen Abstimmung habe ich mich dafür ausgesprochen, dass das Infektionsschutzgesetz geändert wird. Die wesentlichen Neuerungen sind wie folgt: Die generelle Maskenpflicht entfällt. Sie bleibt ab sofort nur noch Bereichen mit besonders gefährdeten Personengruppen oder hohem Ansteckungsrisiko. Damit sind gemeint: Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, in Bussen, Bahn und im Flugverkehr. Die Masken können aber auch künftig nach wie vor auf freiwilliger Basis in allen übrigen Bereichen getragen werden. Im Übrigen können künftig in sogenannten Hotspots, also dort wo die Infektionszahlen das erforderlich machen, strengere Schutzmaßnahmen durch die Kommunen getroffen werden. Je nach weiterem Verlauf des Infektionsgeschehens, bleibt die Möglichkeit natürlich bestehen, dass der Bundestag erneut das Infektionsschutzgesetz nachbessert.