Wichtige Arbeit wertschätzen im Bereich der Pflege von Menschen

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Betreuerinnen und Betreuer übernehmen für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden die rechtliche Betreuung ihrer Angelegenheiten. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung hat am Donnerstagabend der Deutsche Bundestag nach langen Verhandlungen den Weg frei gemacht für eine Vergütungserhöhung für gesetzlich Betreuende.

Wenn das Gesetz nun durch den Bundesrat geht, bedeutet dies eine Vergütungserhöhung von durchschnittlich 17 Prozent für diese unerlässliche Arbeit. „Seit 2005 hat es keine Anpassung der Vergütung mehr gegeben und es ist eine Frage von Gerechtigkeit diese wichtige Arbeit an der Gesellschaft anzuerkennen“, bemerkt die SPD-Bundestagsabgeordnete, Angelika Glöckner, anerkennend.

Allein im Amtsgerichtsbezirk Pirmasens gibt es ungefähr 2.200 Menschen die in ihren Angelegenheiten betreut werden. Für sie und ihre hauptamtlichen Betreuer ist die monetäre Anpassung nicht nur eine existenzsichernde Maßnahme, sondern das modernisierte System von Fallpauschalen soll auch für eine gerechte und schnelle Entlohnung sorgen. „Mit diesem Gesetz beschließen wir eine weitere Umsetzung aus dem Koalitionsvertrag und halten damit Wort, dass die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine gestärkt und für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuenden Sorge getragen wird.“, freut sich die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion abschließen.