Rechtsicherheit für SanitäterInnen

Pressemitteilung

Der Bundestag hat die aus Sicht der SPD dringend überfällige Rechtssicherheit für NotfallsanitäterInnen beschlossen. Damit können sie künftig auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin eigenverantwortlich notwendige medizinische Maßnahmen durchführen, ohne Strafen fürchten zu müssen.

„Wenn NotfallsanitäterInnen gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens NotfallpatientInnen umfassend versorgen können“, betont Angelika Glöckner. Bislang konnten sie im Fall lebensbedrohlicher Zustände des Patienten ihr lebensrettendes Wissen nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Um dennoch schnellstmöglich handeln zu können, mussten sie sich auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen.

Die Initiative wurde von SPD-Landtagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz ins Rollen gebracht. „Gerade in Hinblick auf die vielen engagierten SanitäterInnen in der Südwestpfalz, freut mich dieser Schritt enorm“, sagt Glöckner. Der Landtagsabgeordnete Alexander Fuhr pflichtet ihr bei. „Hier geht es darum, Menschenleben zu retten und dass HelferInnen keine Angst haben müssen, für schnelle Hilfe rechtlich belangt zu werden. Mit unserer rheinland-pfälzischen Gesetzesinitiative haben wir über den Bundesrat eine entsprechende Gesetzesnovelle beantragt. Hier zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es ist, dass wir als Abgeordnete von Bund und Land eng zusammenarbeiten“, betont Landtagsabgeordneter Alexander Fuhr und bedankt sich bei seiner Bundestagskollegin Angelika Glöckner für deren Einsatz in Berlin.

 

Schon bei Beschluss des Notfallsanitätergesetzes hat die SPD-Bundestagsfraktion eine derartige Klarstellung gefordert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde. Heute ist es endlich gelungen, den Knoten zu durchschlagen und Klarheit zu schaffen. „Von nun an können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum unerlässlich“, so Glöckner abschließend.