Konferenz: „Missbrauch bei Werkverträgen und Leiharbeit beenden“

Fraktion

Mit Dunja Maurer bei der Konferenz für Betriebs- und Personalräte

Im Deutschen Bundestag hat die SPD-Bundestagsfraktion am 24.02.2016 eine Betriebs- und Personalrätekonferenz zum Thema „Missbrauch bei Werkverträgen und Leiharbeit beenden“ organisiert, zu der ich auch Arbeitnehmervertreter aus meinem Wahlkreis nach Berlin eingeladen habe. Im Januar hatte die Fraktion einen Beschluss gefasst, um sich dem Missbrauch entgegen zu stellen (hier nachzulesen).

Ich freue mich besonders, dass meine ehemalige Kollegin und aktuelle Vorsitzende des Personalrates der Stadtverwaltung Pirmasens, Dunja Maurer, meiner Einladung gefolgt ist.

Thema der Konferenz waren die Bedingungen für gute uns sichere Arbeit für alle Arbeitnehmer. Die erfolgreiche Einführung des gesetzlichen Mindestlohns war ein erster großer Schritt in diese Richtung. Nun gilt es, diesen Weg konsequent und wie vereinbart weiter zu gehen. Denn im Koalitionsvertrag mit der Union wurde festgelegt, dass Missbrauch bei Werkverträgen und Leiharbeit eingedämmt werden muss. Dass der Koalitionsvertrag eins zu eins umgesetzt wird, werden wir als SPD-Bundestagsfraktion von der CDU/CSU-Fraktion auch einfordern.

Um dem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen entgegenzuwirken, wollen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessern. Wer in einem Betrieb gemeinsam arbeitet, soll gleich verdienen und gleich behandelt werden. Deswegen wollen wir Leiharbeit regulieren und den Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen. Ziel sei es, dafür zu sorgen, dass sozial abgesicherte Normalarbeitsverhältnisse wieder die Norm werden. Das stärkt auch die Tarifautonomie.

Dazu gehört die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Eine längere Überlassungsdauer soll nur noch dann möglich sein, wenn sich die Tarifparteien darüber tarifvertraglich einigen. Gleicher Lohn soll an Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bereits nach neun Monaten gezahlt werden. Dies darf nur dann geändert werden, wenn es einen Branchenzuschlagstarifvertrag gibt, der Zuschläge bereits nach sechs Wochen vorsieht sowie eine stufenweise Heranführung an die gleiche Bezahlung.

Darüber hinaus sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Auch die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten hinsichtlich des Einsatzes von Fremdpersonal sollen ergänzt werden.

Vorrangiges Ziel ist die Eindämmung illegaler Werkverträge und Scheinselbständigkeit; dieser zunehmende Missbrauch muss bekämpft werden. Das beinhaltet die Abschaffung der so genannten Vorratsverleiherlaubnis. Dadurch können Unternehmen vermeintliche Werkverträge nicht mehr im Nachhinein als Leiharbeit umdeklarieren.

Um den Missbrauch zu begrenzen, soll das Arbeitsverhältnis grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert werden, damit ein Arbeitsvertrag von einem Werkvertrag klar abgegrenzt werden kann. Außerdem sollen Betriebsräte das Recht erhalten, über die Anzahl und die vertraglichen Ausgestaltungen der eingesetzten Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer im Betrieb informiert zu werden.

Über die im Koalitionsvertrag fixierten ersten Schritte hinaus will die SPD-Bundestagsfraktion mit einer Beweislastumkehr in gerichtlichen Verfahren für die Betroffenen einfacher feststellen lassen, ob jemand als Solo-Selbstständiger oder als Arbeitnehmer tätig ist. Die Betriebsräte müssen vom Unternehmen informiert werden, wenn Fremdpersonal eingesetzt werden soll, und zwar vor dem Einsatz.

Um ausländische Beschäftigte besser vor Lohndumping und Ausbeutung zu schützen, sollen Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet werden. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, ein Verbandsklagerecht für die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften einzuführen.