Bundestagsabgeordnete Glöckner (SPD) stimmt für kleineren Bundestag

Pressemitteilung

Die Ampelkoalition wird am Donnerstag abschließend über die Änderung des Bundeswahlgesetzes beschließen. Im Kern geht es dabei um die Verkleinerung des Bundestages von derzeit 736 auf 630 Abgeordnete. Die Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner (SPD) begrüßt den Entwurf und wird ihm zustimmen.

„Ich habe mich immer wieder dafür ausgesprochen, dass der Bundestag verkleinert werden muss und aus vielen Gesprächen weiß ich, dass dies auch für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Signal darstellt“, so die Abgeordnete. Glöckner verweist darauf, dass in der Coronazeit und auch in der andauernden Energiekrise viel Geld ausgegeben wurde, um Betroffene und Betriebe über die Krisen hinwegzutragen und so die Gesellschaft zusammenzuhalten. „Nun heißt es aber auch, das Geld zusammenzuhalten und da ist es wichtig, dass der Bundestag selbst ein deutliches Signal setzt“, findet Glöckner. Die SPD-Politikerin verweist darauf, dass eine entsprechende Änderung in der letzten Wahlperiode mit CDU/CSU nicht zu machen war. Der damalige Koalitionspartner CDU/CSU wollte die Verkleinerung des Bundestages vor allem dadurch herstellen, dass die Zahl der Wahlkreise verringert wird, anstatt die Überhang- und Ausgleichsmandate abzuschaffen. Glöckner sah das von Anfang an kritisch. Für den Wahlkreis 210 (Pirmasens-Zweibrücken) würde das bedeuten, dass er noch größer würde.  Die politische Arbeit im Wahlkreis lebt von den Kontakten mit Bürgern und Institutionen. Es ist wichtig zu wissen was los ist, um in Berlin die richtigen Schwerpunkte für die Region zu setzen. „Die Möglichkeit von Begegnungen ist auch eine Frage der Demokratie. Ein noch größerer Wahlkreis ist eher kontraproduktiv“, findet die Abgeordnete.

Derzeit verfügt der Bundestag über 736 Abgeordnete. Die Zahl der Bundestagsabgeordneten wird mit dem neuen Gesetz reduziert und gedeckelt auf 630 Abgeordnete. Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Wahlkreissieger sind künftig nur dann gewählt, soweit im jeweiligen Bundesland eine entsprechende Anzahl von Zweitstimmen erreicht wurde. Umgekehrt können auch Abgeordnete trotzt eines Direktmandats dann nicht gewählt sein, wenn die Zweitstimmen in ihrem Bundesland weniger Mandate zulassen. Die Zuteilung der Mandate erfolgt in der Reihenfolge der errungenen prozentualen Stimmenergebnisse.