Bund setzt starkes Signal für die Zukunft kommunaler Schwimmbäder

Veröffentlicht am 27.03.2026 in Pressemitteilung

Wie die Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner mitteilt, stellt der Bund erstmals im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" 250 Millionen Euro gezielt für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit. Mit der heutigen Veröffentlichung des Projektaufrufs startet nun das Interessenbekundungsverfahren für die Förderung, die auch an Dritte, etwa an Vereine, weitergegeben werden kann.

Hierzu betont die Abgeordnete, die zugleich Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist: „Schwimmbäder sind für viele Menschen ein besonderer Ort. Sie verbinden Generationen, bieten Raum für Begegnung und stärken den sozialen Zusammenhalt. Gerade in kleineren Städten und ländlichen Regionen wie unserer, sind sie häufig eine der wenigen öffentlichen Freizeit- und Sporteinrichtungen. Hier machen Kinder ihre ersten Schwimmversuche, hier findet man Bewegung, Ausgleich und Gemeinschaft. Schwimmbäder gehören zum Leben dazu, egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Damit das auch in Zukunft so bleibt, investieren wir als Bund kräftig in die Sanierung und Modernisierung unserer Schwimmbäder und unterstützen Städte und Gemeinden auf dem Weg hin zu modernen Sportstätten, die Spaß machen und für alle da sind.“


Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie ihre typischen baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgereinrichtungen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus. Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien.


„Als langjährige Wahlkreisabgeordnete und aus vielen Gesprächen, weiß ich um die Sanierungsbedürftigkeit vieler Bäder. Für Kommunen allein ist das finanziell kaum zu stemmen“, betont Glöckner.


Städte, Gemeinden und Landkreise können bis zum 19. Juni 2026 Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte wird dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheiden.

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