Aktion: Hilfe für Gewalt gegen Frauen

Aktuell

Wie jedes Jahr habe ich mich im Bundestag an dieser wichtigen Aktion beteiligt. Mit der Aktion Gemeinsam sind wir #stärkeralsGewalt unterstützen wir als SPD-Abgeordnete die Informationskampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, um darauf aufmerksam zu machen, dass noch immer in Deutschland jede dritte Frau Opfer von Gewalt wird.

Neues Infektionsschutzgesetz nach kontroverser Bundestagsdebatte beschlossen

Der Schwerpunkt dieser Woche lag auf der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. Die bisherige Fassung, die am 15. November ausläuft, wird durch eine geänderte Fassung ersetzt. Weil aktuell wieder viele Menschen erkranken und hauptsächlich viele Ungeimpfte sehr schwere Krankheitsverläufe haben, war es, nötig den Entwurf nochmals nachzuschärfen.

Wichtig: Die Pandemie wird nicht für beendet erklärt, sondern der Bundestag hat beschlossen, künftig wieder notwendige Maßnahmen nicht durch Rechtsverordnung eines Ministeriums in Kraft zu setzen zu lassen, sondern durch den Bundestag selbst, der nach unserem Grundgesetz dafür auch zuständig ist. Dieser beschließt nach seinen Debatten öffentlich im Plenum des Bundestages. Dadurch schaffen wir mehr Transparenz. Der Bundestag beschließt diejenigen Maßnahmen, die im ganzen Land gelten sollen. Alles andere entscheiden die Länderparlamente, je nach Lage vor Ort. Bundesweit wird künftig insbesondere gelten:  

  • Die 3G-Regel am Arbeitsplatz, in Bussen, Bahnen und im Flieger.
  • Homeofficepflicht, wo immer dies möglich ist.
  • Testpflicht in Pflegeheimen und Krankenhäusern für BesucherInnen und Beschäftigte unabhängig vom Impfstatus
  • Kostenfreie Coronatests für alle
  • Hospitalisierungsrate (Corona-Infizierte, die pro 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus mussten) als weiterer Maßstab neben dem Inzidenzwert.

Ab Grenzwert von 3 dürfen die Länder weitergehende Beschränkungen beschließen, wie etwa 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene)

ab Grenzwert von 6: die 2G-Plus-Regel (Zutritt für Geimpfte und Genesene mit negativem Test.

  • Fälschen von Impfausweisen oder Testnachweisen ist strafbar.

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, rufen sie gerne an. Mein Team und ich kümmern uns gerne um Ihre Anliegen.  Bleiben Sie gesund.

Ihre

Angelika Glöckner