Kerosinablass über der Westpfalz

 

Laut Bundesregierung wurden in dem Zeitraum 2010 – 2016 allein über Rheinland-Pfalz mehr als 993 Tonnen Kerosin von zivilen Flugzeugen abgelassen. Hinzu kommen die durch den militärischen Flugbetrieb verursachten Mengen.

Die Pfalz ist durch ihre Lage am internationalen Großflughafen Frankfurt am Main und den Stützpunkten der amerikanischen Streitkräfte besonders stark betroffen.

Die Umweltministerkonferenz hat ein neues Forschungs- und Entwicklungsgutachten beim zuständigen Bundesumweltamt in Auftrag gegeben. Auf meine Nachfrage hin hat das Bundesumweltamt bestätigt, dass es auch die Notwendigkeit für ein neues Gutachten sieht.

Ich unterstütze eine Untersuchung nach neuesten Standards von Wissenschaft und Technik. Entweder es bestätigt bisherige Erkenntnisse und beruhigt all jene, die – aus welchen Gründen auch immer – besorgt sind oder unterstützt politische Entscheidungsträger auf Basis dieser Erkenntnisse, politische Maßnahmen zu ergreifen, um Umwelt und Mensch zu schützen.

Erste Erkenntnisse wurden mir auf Nachfrage hin für die zweite Jahreshälfte 2018 zugesichert. Ich werde weiterhin an dem Thema dranbleiben und hier regelmäßig den Stand der Dinge gesammelt zur Verfügung stellen.

Warum Kerosinablass (Fuel-dumping) ?

Not­fall­be­ding­tes Ablas­sen von Treib­stoff im Flug, um bei Lang­stre­cken­flug­zeu­gen (Boe­ing 747, Boe­ing 767, Boe­ing 777, A340, A330, A380, DC10-30) vor einer außer­plan­mä­ßi­gen Lan­dung (z.B. wegen tech­ni­scher Pro­bleme oder Erkran­kung eines Pas­sa­giers) das Gewicht des Flug­zeugs auf das höchst­zu­läs­sige Lan­de­ge­wicht her­ab­zu­set­zen. Dem betrof­fe­nen Flug­zeug wird dazu ein beson­de­rer Luft­raum zuge­wie­sen, mög­lichst über unbe­bau­tem oder dünn besie­del­tem Gebiet (z.B. Oden­wald, Eifel, Sau­er­land, Nord­see). [Quelle: Flughafenverband Deutschland. www.adv.aero]

Wie läuft der Vorgang ab und wer ist beteiligt?

Verantwortlich für die Entscheidung, ob Kerosin abgelassen werden muss, liegt ausschließlich beim Piloten. Dieser meldet der Deutschen Flugsicherung (DFS), dass er unplanmäßig landen und dafür das Gewicht des Flugzeuges reduzieren muss. Dies darf nur im Notfall geschehen und stellt eine seltene Ausnahme dar.

Die DFS, die für die Sicherheit im Luftraum zuständig ist, sucht eine geeignete Stelle für den Ablass. Dies bewertet die DFS unter anderem mit Mindestabständen zu anderen Flugzeugen, einer geeigneten Flughöhe und Bevölkerungsdichte. Festgelegt ist eine Mindestflughöhe von 1.830 Metern - Laut DFS war die durchschnittliche Höhe 5.500 Meter [Quelle: Stellungnahme DFS. 06.11.2017].

 

Meine Pressemitteilungen zu dem Thema finden Sie hier:

PM Angelika Glöckner - Geplante Nachbesserung bei neuem Kerosingutachten, 14.08.2017

PM Angelika Glöckner - Studie zu Kerosinablass ist ausgeschrieben, 07.12.2017

PM Angelika Glöckner - Studie zu Kerosinablass nicht hinauszögern, 06.12.2017

PM Angelika Glöckner - Umweltbundesamt sieht Notwendigkeit für neues Gutachten zu Kerosinablass, 14.11.2017

PM Angelika Glöckner - Antwort des Bundesumweltministeriums zum Kerosinablass, 18.10.2017

PM Angelika Glöckner - Kerosinablass über der Westpfalz: Anfrage beim Bundesumweltministerium, 14.09.2017

Presseberichte zu dem  Thema:

https://www.pfaelzischer-merkur.de/region/zweibruecken/kritisches-fragen-ist-keine-panikmache_aid-6767556

https://www.pfaelzischer-merkur.de/region/zweibruecken/2016-ueber-240-tonnen-kerosin-abgelassen_aid-6767494

https://www.pfaelzischer-merkur.de/region/zweibruecken/gruene-und-vor-allem-spd-draengen-auf-gutachten-wegen-kerosin-ablass_aid-6543547