Cannabis-Gesetz

Aktuell

Hierzu gab es diese Woche eine Schalte nach Berlin mit unserem Gesundheitsminister Karl Lauterbach. In seinen Ausführungen machte er deutlich, dass der Konsum von Cannabis in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Vor allem bei den jungen Leuten unter 25 Jahren ist der Konsum besonders gefährlich. In dieser Lebensphase ist das Wachstum des Gehirns noch nicht abgeschlossen.  Lauterbach machte klar: nichts zu tun bedeutet das einfach so hinzunehmen. Was sieht der neue Gesetzesentwurf vor: bis maximal 25 g dürfen in vorgesehen Cannabis Social Clubs (CSC) pro Person und Monat auf einmal abgegeben werden, pro Monat nicht mehr als 50 g. Wer mehr als 25 g mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 31 g ist der Besitz strafbar. Der Bezug berechtigt nur zum Eigenverbrauch und darf nicht an Dritte abgegeben werden. In der  Wohnung ist Eigenanbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen erlaubt bzw. maximal 50 g getrocknetes Cannabis.

Die Ziele des Gesetzes sind:

  1. Der Konsum soll insgesamt weniger gefährlich werden und die Abgabe in der Menge und in der Zusammensetzung kontrolliert erfolgen. Wer im zulässigen Rahmen konsumiert, erhält die Möglichkeit zum Cannabiskonsum , ohne dass das Cannabis - wie auf dem illegalen Markt üblich - mit gefährlichen, die Gesundheit schädigenden Substanzen gestreckt wird.
  2. Die Menschen, die mäßig und legal konsumieren sollen entkriminalisiert werden und dadurch auch die Behörden entlastet werden.

Die Frage der Fahrtauglichkeit in Zusammenhang mit Drogenkonsum wird ebenfalls neu geregelt werden. Ich persönlich werde meine Restbedenken zurückstellen und diesem Entwurf zustimmen. Entscheidend ist für mich, dass die Politik nicht einfach zuschauen darf wie der Konsum mehr und mehr entartet und ansteigt. Das Gesetz soll zudem bereits mit Blick auf die 18-25jährigen bereits nach 18 Monaten auf seine Wirkung hin überprüft werden und für alle Konsumierenden bereits nach zwei Jahren.

Ein neues Entgeltsystem für Behindertenwerkstätten

Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten beklagen seit langem das Werkstattlohnsystem. Deshalb haben wir als SPD-Fraktion schon lange versprochen das Entgeltsystem zu überarbeiten. Entsprechendes wurde auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Bevor es aber an die gesetzgeberische Umsetzung geht, ist es uns wichtig, neben den Werkstattbeschäftigten auch mit Vertretern der Behindertenwerkstätten zu sprechen. Aus diesem Grunde habe ich diese Woche gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Takis Mehmet Ali, dem behindertenpolitischen Sprecher unserer Fraktion, mit dem Leiter der Kimmle-Werkstätten Herrn Dobrani das Gespräch gesucht. Es war ein guter Austausch, bei dem wir die Perspektive der rheinland-pfälzischen Behindertenwerkstätten nochmals erörtern konnten. Als Sozialdemokrat*innen machten wir deutlich, dass wir uns vor allem für zwei Punkte einsetzen wollen:

  1. Dass auch Werkstattbeschäftigte besser bezahlt werden und ihr Lohn für sie verständlicher wird;
  2. Dass Menschen mit Behinderungen leichter den Weg zum allgemeinen Arbeitsmarkt finden, wenn sie dies wollen und können und auch an ihrem Arbeitsplatz gut begleitet werden, solange und soweit dies erforderlich ist.

Deutschland steht schlecht da in Europa – wegen der FDP

Seit dem 1.Januar gilt bei uns das Lieferkettengesetz. Dieses regelt, dass deutsche Unternehmen, die ihre Produkte im billigeren Ausland produzieren lassen, sich vergewissern müssen, dass Menschenrechte und Umweltbelange beachtet werden. Produkte dürfen nicht durch Kinderarbeit, durch Zwangsarbeit oder zu Lasten großer Umweltschäden produziert werden. Die Unternehmen sind verpflichtet in regelmäßigen Berichten offenzulegen, was sie tun, um Kinderarbeit oder Umweltverschmutzungen entgegenzuwirken.  Damit diese Standards aber nicht nur für deutsche Unternehmen gelten, sondern auch für alle anderen Unternehmen in der Europäischen Union, hat die europäische Ebene ein EU-weites Gesetz verabschieden wollen. Nach jahrelangen Verhandlungen und zähem Ringen unter den Mitgliedsstaaten sollte dieses Gesetz nun endlich verabschiedet werden. Dabei hat Deutschland viel Überzeugungsarbeit geleistet um auch die anderen EU-Staaten zu gewinnen. Nun auf der Zielgeraden fällt der FDP plötzlich ein, dass sie dieses Gesetz auf EU-Ebene gar nicht will und verweigert ihre Zustimmung in der Bundesregierung. Da die Bundesregierung jedoch nur mit einer Stimme in Brüssel sprechen kann, muss sie sich immer dann enthalten wenn innerhalb der Koalition keine Einigkeit herrscht. Dies sorgt in Brüssel zu Recht für sehr viel Irritation und Verärgerung über Deutschland. Waren wir anfangs noch diejenigen, die andere EU-Staaten überzeugt haben zuzustimmen, sind wir diejenigen, die das Gesetz nun ablehnen. Das soll noch jemand verstehen, in Brüssel jedenfalls schütteln alle mit dem Kopf. Dabei hätten wir als Deutschland ein großes Interesse an einheitlichen Standards für europäische Unternehmen. Uneinheitliche europäische Standards wirken wettbewerbsnachteilig für unsere deutschen Unternehmen. Gemeinsam mit meinen Fraktionskolleg*innen werde ich weiter alles dafür tun, dass dieses wichtige EU-Gesetz noch rechtzeitig vor der Europawahl am 9. Juni diesen Jahres auf den Weg gebracht werden kann.

Am Wochenende bin ich trotzt Fasching unterwegs in Sachen Demos gegen Rechtsextremismus. Vielleicht sehen wir uns.

Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Faschings-Wochenende.