Ich möchte diese Woche vor allem auf drei Punkte unserer Berliner Sitzungswoche eingehen:

Aktuell

1. Bezahlkarte beschlossen

In Anlehnung an den Bund-Länder-Gipfel im letzten November haben wir nun eine bundeseinheitliche Regelung zur Einführung einer Bezahlkarte beschlossen. Asylbewerber erhalten demnach künftig eine Bezahlkarte in Form eine Chipkarte als Bezahlmittel.

Nur der sogenannte Bargeldanteil wird noch als Bargeld ausgezahlt. Der Beschluss erfolgte in der Hoffnung, dass dadurch weniger Barmittel ins Ausland abfließen können, etwa um Schlepper zu bezahlen. Es wird sich zeigen, ob diese Rechnung aufgeht. Die Auszahlung eines kleinen Bargeldbetrages bleibt nach wie vor Pflicht und ist auch in der Praxis wichtig, damit dort, wo Barzahlung nicht möglich ist,  beispielsweise am Kiosk oder beim Frisör, auch weiterhin in bar bezahlt werden kann.  Mit Blick auf die Kommunen erhoffe ich mir, dass die Karte durch die flächendeckende Einführung kostengünstiger wird, bzw. durch die Anwendung gleicher Verfahren, der Bürokratieaufwand verringert werden kann.

2. Startchancen-Programm für Schulen

Insgesamt wird der Bund in den nächsten 10 Jahren mit jeweils 1 Milliarde Euro pro Jahr Schulen fördern, für Investitionen in eine modernere Lernumgebung, sowie die Finanzierung von Schulsozialarbeiter*innen. Die Länder werden einen gleich hohen Beitrag zusteuern. Erstmals wird das Geld vom Bund nach neuen Kriterien verteilt. Bisher erfolgte die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel. Danach erhielten bevölkerungsreiche Bundesländer grundsätzlich mehr Geld als bevölkerungsärmere. Häufig aber ist es so, dass gerade die dünner besiedelten Regionen mit sozialen Schieflagen zu kämpfen haben. Das gilt vor allem auch mit Blick auf die Schulen. Mit dem neuen Verteilmechanismus erhalten Schulen in angespannten sozialen Lagen und mit einer hohen Anzahl an armutsgefährdeten Kindern künftig mehr Geld. Dies ist gerade für Regionen in Teilen meines Wahlkreises von besonderer Bedeutung. Ich setze mich seit vielen Jahren für die Stärkung strukturschwächerer Regionen ein und erachte dies als einen wichtigen Erfolg von dem auch Schulen in meinem Wahlkreis profitieren können.

Das Programm startet ab August 2024.

3. Selbstbestimmungsgesetz beschlossen

Menschen, die ihre geschlechtliche Identität ändern wollen, können dies künftig unter vereinfachten Bedingungen veranlassen. Während bisher dazu zwei psychiatrische Gutachten und ein Gerichtsbeschluss erforderlich waren, verzichten wir nunmehr auf diese drei Komponenten. Das bedeutet zum einen weniger Bürokratie, vor allem aber bedeutet es weniger belastende Gespräche und Rechtfertigungen für Betroffene. Zudem werden wir das Selbstbestimmungsrecht auch für Jugendliche ab 14 Jahren einführen. Wir sind der Meinung, dass auch junge Menschen in diesem Alter selbstbestimmt diesen wichtigen Schritt für sich entscheiden können. Es gab hierzu lange Diskussionen im Bundestag. Wir billigen aber auch 14-Jährigen das Recht zu, sich selbständig für oder gegen eine Religionszugehörigkeit zu entscheiden, zudem sind Jugendliche bereits auch ab diesem Alter strafmündig und müssen demnach für begangene Straftraten Verantwortung übernehmen. Nach Abwägung dieser Überlegungen habe ich mich heute dafür entschieden, diesem Gesetz zuzustimmen. Dass Jugendliche künftig für die Änderung des Geschlechtseintrags nicht mehr die Zustimmung ihrer Eltern brauchen, ist ein echter Paradigmenwechsel. Aber neue Denkweisen verbinden sich nun auch mal mit dem Ziel der Koalition, in vielen Punkten mehr Fortschritt zu wagen.

Der Bundestag tagte diese Woche freitags bis weit nach 16 Uhr. Das ist für mich insoweit von Bedeutung, weil ich mich dann sputen muss, um den 17 Uhr Zug von Berlin nach Mannheim-Kaiserslautern noch zu bekommen.

Drückt mir die Daumen, denn gleich morgen früh, bin ich beim Frauenfrühstück der SPD-Frauen in Zweibrücken eingeladen. Vielleicht sehen wir uns am Wochenende in Zweibrücken, Hornbach, Queidersbach, Bruchmühlbach-Miesau oder irgendwo dazwischen.

Ihnen allen wünsche ich ein schönes Wochenende.