Schulterschluss mit Gewerkschaften

Aktuell

Mit meinen Abgeordnetenkollegen beim Verdi-Empfang.

In Berlin erlebte ich eine Woche mit vielen wichtigen Weichenstellungen für die Menschen in unserem Land. Die Ampel-Koalition hat in großer Einigkeit umfassende Gesetze auf den Weg gebracht. Als Sozialdemokratin freut es mich sehr, dass uns dabei gelungen ist, sozialdemokratische Herzensanliegen in die Tat umzusetzen.

Schulter an Schulter mit den Gewerkschaften, das ist keine Floskel, sondern wird von uns als SPD gelebt. Diese Woche pflegten wir einmal mehr den engen Austausch mit Gewerkschaften, dieses Mal von Ver.di. Beim Austausch mit Vertreter*innen der Gewerkschaft ist es uns immer wieder möglich, auf kurzem Weg wichtige Belange von Beschäftigten auszutauschen. Vieles von dem, was uns erläutert wird, nehmen wir mit in unsere Beratungen. Der Austausch mit Gewerkschaften ist für mich eine Selbstverständlichkeit und Ausdruck Beschäftigtenorientierter Politik zugleich.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sichern wir unseren Wohlstand

Endlich konnten wir heute ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschließen, was uns in der früheren Koalition mit CDU/CSU nicht möglich war. In den nächsten Jahren werden mit den Baby-Boomern noch viel mehr Menschen den Arbeitsmarkt in Richtung Rente verlassen. Gleichzeitig kommen aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge nicht genug Menschen in den Arbeitsmarkt hinein. Die Folge: Bis 2035 werden uns 7 Millionen Fachkräfte fehlen. Unternehmen in allen Bereichen suchen bereits heute händeringend um Arbeits- und Fachkräfte. Im Jahr 2020 fehlten bereits zwei Millionen Fachkräfte und jährlich vergrößert sich diese Lücke um weitere 400 000 Arbeitskräfte. Dieser Fachkräftemangel schadet den Unternehmen und gefährdet unseren Wohlstand. Deshalb müssen wir handeln und dürfen nicht zusehen, wie die CDU/CSU das möchte. Wir haben gehandelt und haben diese Woche mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz das modernste Einwanderungsrecht der Welt beschlossen.

Das sind die wesentlichen Inhalte:

  • Als qualifizierte Fachkräfte gelten künftig Menschen mit einer qualifizierten inländischen Berufsausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung, wenn sie eine zweijährige  Berufsausbildung im Ausland erworben haben, die mit einer inländischen Ausbildung gleichwertig ist. Kürzere Ausbildungen können als gleichwertig anerkannt werden, wenn die

Ausbildung keine wesentliche Unterschiede aufweist oder etwa durch berufliche Erfahrungen ausgeglichen werden kann.

  • Auch eine Qualifikation in einem artverwandten Beruf kann z. B. anerkannt werden:

Personen mit einem inländischen Hochschulabschluss oder mit einem ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.

  • Außerdem wird der Arbeitsmarkteinstieg erleichtert. Wenn die qualifizierte Fachkraft einen Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen kann, dann entfällt die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Das heißt, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob für den konkreten Arbeitsplatz ein/e deutsche Bewerber*in zur Verfügung steht.

Mit der Ausbildungsgarantie qualifizieren wir mehr junge Menschen

Um vielen jungen Menschen in unserem Land den Übergang zwischen Schule und Beruf zu erleichtern, schaffen wir einen Rechtsanspruch für junge Menschen auf eine Ausbildung. Das ist unsere Antwort auf die Tatsache, dass noch immer viel zu viele junge Menschen ohne Berufsabschluss bleiben. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche. Damit verbessern wir die Zukunftsperspektiven, auch um unsere inländischen Fachkräftepotenziale zu nutzen. Der Grundsatz „Bildung unabhängig vom Elternhaus“ wird hier für uns als Sozialdemokrat*innen einmal mehr in die Tat umgesetzt.

Mit dem Weiterbildungsgesetz fördern wir Weiterbildung

Wir stärken die Weiterbildung Beschäftigter, indem wir die bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten vereinfachen und weiterentwickeln. Das bedeutet: Wir führen feste Förderhöhen ein und öffnen die Weiterbildungsförderung grundsätzlich für alle Betriebe. Gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen haben wir die Förderkulisse weiter verbessert. Zudem schaffen wir mit dem Qualifizierungsgeld eine neue Fördermöglichkeit. Beschäftigte, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel betroffen ist, unterstützen wir mit einer Qualifizierung dabei, als Fachkräfte im Unternehmen zu bleiben und dort neue Aufgaben zu übernehmen. 

Wir verbessern die Transparenz für die Bevölkerung

Wir schärfen das Lobbyregister und schaffen damit noch mehr Transparenz. Mit Interessensverbänden zu sprechen ist Teil der politischen Meinungsbildung. Wichtig ist aber, dass für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist, mit wem sie stattfindet. Dazu trägt seit dem 1. Januar 2022 auch das Lobbyregister bei. In der Praxis haben sich jedoch Lücken gezeigt, die wir nun schließen. Künftig müssen Interessenvertreter*innen auch angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhabens sie Einfluss nehmen wollen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Bei der Beauftragung von mehreren Interessenvertreter*innen wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Offengelegt wird auch, wer als Mandats- und Amtsträger*in zu Lobbytätigkeiten wechselt.