„Heute ist ein wichtiger Tag für Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige“

Pressemitteilung

In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das so genannte Behinderten-Pauschbetragsgesetz aus dem Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) verabschiedet. Das neue Gesetz sieht etliche finanzielle Entlastungen für Menschen mit Behinderungen und ihre pflegenden Angehörigen vor. Die Änderungen sollen ab dem neuen Jahr 2021 gelten.

In Deutschland gibt es rund 10 Millionen Personen mit Behinderungen und circa 1,7 Millionen Pflegebedürftige, die zuhause ausschließlich von ihren Angehörigen betreut werden – Tendenz steigend. Sowohl für die Menschen mit Behinderungen als auch für die pflegenden Angehörigen wurden nun höhere Pauschbeträge beschlossen. Das bedeutet konkret: Diese Menschen werden künftig weniger Steuern zahlen.

 „Diesem Personenkreis wollen wir konkret im Alltag helfen, indem wir sie sowohl finanziell als auch von aufwendigen Nachweispflichten entlasten. Als SPD-Bundestagsfraktion war uns dabei besonders wichtig, dass die Pauschbeträge in Zukunft überprüft und angepasst werden. Die Betroffenen sollen nicht noch einmal über vier Jahrzehnte auf eine steuerliche Besserstellung warten müssen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner.

„Das sind wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen“, freut sich die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Glöckner. „Die bisherigen Pauschbeträge waren viel zu niedrig weil sie seit 1975 nicht mehr angepasst wurden. Deswegen ist es überfällig, dass wir das jetzt endlich umgesetzt haben und die Beiträge für alle Stufen verdoppeln“, betont Glöckner

Beispielsweise erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent von 1420 auf 2840 Euro. Das bedeutet: Bei einem Behindertengrad von 100 Prozent muss für 2840 Euro des Verdienstes keine Einkommenssteuer bezahlt werden. Zusätzlich können Betroffene in Zukunft auf den aufwendigen Nachweis von einzelnen Fahrtkosten verzichten, da ein neuer Pauschbetrag eingeführt werden soll. Je nach Grad der Behinderung beläuft sich dieser Betrag auf 900 oder 4500 Euro.

Personen die ihre Angehörigen zuhause pflegen werde ebenfalls begünstigt. Je nach Pflegegrad  wird ihr steuerpflichtiges Einkommen gekürzt, um einen Pauschbetrag von 600 bis 1800 Euro.

Die Zahlen aus der Region:

In der Stadt Pirmasens sind 6299 Menschen im Besitz eines Schwerbehindertenausweises. In Zweibrücken sind es 4430 und im Landkreis Südwestpfalz 12635. Insgesamt profitieren also 23364 Menschen in der Region und gegebenenfalls ihre pflegenden Angehörigen von dem neuen Behinderten-Pauschbetragsgesetz. (Quelle: Statistisches Landesamt RLP, Stand: 31.12.2019)