Teilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen beschlossen

Pressemitteilung

Der Bundestag hat am 01. Dezember 2016 das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Es regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu und gibt ihnen mehr Rechte. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Bundestagsfraktion noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Einwände von Verbänden und Betroffenen reagiert.

Unter anderem werden Schonbeträge und Vermögensfreigrenzen angehoben, sodass Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigkeiten mehr finanziellen Spielraum erhalten.

Genauere Informationen in meiner Pressemitteilung.