Entlastungspaket für Kommunen ist beschlossene Sache!

Kommunales

Ich freue mich sehr, über die rund 23 Mio. Euro, die das Land aus dem Kommunalen Investitionsfond des Bundes der Region Pirmasens – Zweibrücken zuweist. Jetzt appelliere ich an die kommunalen Vertreter, mit dem Geld auch die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region anzukurbeln.

Von dem 3,5 Mrd. Europaket, das wir am Donnerstag, 21.05.15 im Bundestag verabschiedet haben, entfallen 253 Mio. Euro auf das Land Rheinland-Pfalz. Das bedeutet einen Geldsegen für die Region, nicht nur für die beiden kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken, die 6,2 bzw. 4,1 Mio. Euro erhalten. Sondern auch für die Landkreise Südwestpfalz und Kaiserslautern, die mit 2,9 bzw. 9,8 Mio. Euro gut weggekommen.

Da die Verteilung der Mittel an die Kommunen über die Länder organisiert wird, habe ich mich schon am 25. März in einem Brief an die Landesregierung gewandt. Mein Anliegen war es, dass insbesondere Pirmasens, mit einer Arbeitslosenquote von noch immer über 13 Prozent, und Zweibrücken, nach dem Wegfall des Flughafens, bei der Mittelverteilung besondere Berücksichtigung finden. 

Als Mitglied des Netzwerk regionale Strukturentwicklung und in der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der SPD Bundestagsfraktion kann ich klar sagen, dass es innerhalb der Fraktion durchgängig Konsens war, dass die Steuermehreinnahmen des Bundes den klammen Kommunalkassen zufließen sollten. Durch das Treffen mit den kommunalen Spitzenvertretern, der kreisfreien Städte im Februar dieses Jahres, an dem ich teilgenommen habe, hat sich diese Postition noch mehr bestätigt. Es ist letztlich Sigmar Gabriel und dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann zu verdanken, dass in schwierigen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, eine Erhöhung des Investitionsfonds von 3,5 auf nunmehr 5 Mrd. Euro durchgesetzt wurde.

Bei aller Freude über die Zuschussmillionen, muss ich aber auch Weitsicht bei der Verwendung der Gelder anmahnen. Nach der Bekanntgabe der zu erwartenden Mittel sind nun die kommunalen Entscheidungsträger bei der Aufstellung ihrer Projektlisten gefragt.

Nicht nur die langfristige Nutzbarkeit – angesichts des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs – sollte bei der Projektauswahl berücksichtigt werden. Vorrangiges Ziel bei der Umsetzung von Maßnahmen muss auch sein, dass die investierten Gelderortsansässigen Unternehmen Aufträge verschaffen. Es ist wichtig, dass im Zuge der Ausschreibungen sorgsam vorgegangen wird. Ausschreibungen für kleine und mittlere Projekte sind auch für unsere lokalen Firmen zu gewinnen und können so direkt Arbeitsplätze vor Ort schaffen und sichern. Jeder Arbeitslose weniger führt zu Einsparungen bei den Sozialausgaben und damit zu einer Entlastung der klammen Haushaltskassen. Das zu erreichen, muss die Grundlage des weiteren Vorgehens sein. 

Investitionen werden zudem durch die Bundesmittel nur zu 90 Prozent gefördert, die restlichen 10 Prozent müssen die Kommunen als Eigenbehalt aufbringen. Allein schon, weil es für manch eine Kommune schwierig wird, diesen Anteil ohne Neuverschuldung zu stemmen, lohnt es sich die Vorhaben umfassend zu prüfen.