Nein zur Vorratsdatenspeicherung

Bundespolitik

Am heutigen Freitag, 16.10.2015 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entschieden.
Ich habe mich, entgegen der Mehrheit meiner Fraktion, dafür entschieden in dieser Frage mit "Nein" zu stimmen.

 

Laut Koalitionsvertrag haben wir uns mit dem Koalitionspartner verpflichtet, die europäische Datenschutzrichtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikations-verbindungsdaten umzusetzen. Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8. April 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt. Sie ist mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar. Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist danach nicht zulässig. Damit ist dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung die Geschäftsgrundlage genommen und Deutschland nicht mehr zu einer Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet.

Wir haben es geschafft, den Gesetzesentwurf im Vergleich zur Europäischen Datenschutzrichtlinie zu verbessern. Insbesondere Justizminister Heiko Maas hat Großartiges geleistet, indem er die Speicherfrist von 10 bzw. 4 Wochen ausgehandelt hat. Dennoch sehe ich dieses Gesetz als grundlegenden Eingriff in die Freiheitsrechte und die informationelle Selbstbestimmung jedes einzelnen Bürgers.

Wie leicht solche Zugriffsrechte missbraucht werden können, erlebten wir in den letzten Jahren mehrfach. Zudem fehlt für mich der Nachweis, dass durch eine Verschärfung eine tatsächliche effektivere Strafverfolgung – geschweige denn Strafvereitelung – erfolgen kann.

Die technische Umsetzbarkeit und die Nutzbarkeit von neuen Technologien stellt für mich kein Argument dar, grundlegende Freiheitsrechte einzuschränken und damit die Möglichkeit zu schaffen die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen. Grundlegende Rechte dürfen wir meines Erachtens nicht aufgrund von unbestimmten Ängsten opfern.